[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse kann für die bis zu 15,0 m tiefe fünfgeschossige Bebauung um ein weiteres Vollgeschoß zugelassen werden, wenn dadurch eine Angleichung an die Traufhöhe benachbarter Gebäude erreicht wird.][§2 Nr.2 | Auf den Flurstücken 171, 341, 383 bis 388, 392, 393, 1693 und 1818 der Gemarkung Winterhude sind die innerhalb von Abstandsflächen liegenden Dachflächen eingeschossiger Gebäudeteile als begehbare Freiflächen auszubilden und zu begrünen.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 1,50 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse wird im Bereich der Durchgänge auf den Flurstücken 371, 375 und 387 oberhalb der jeweils angrenzenden Straßenebene gezählt.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Für das als „Erhaltungsbereich" bezeichnete Gebiet treffen die in § 39 h Absatz 3 Nummern 1 und 2 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Gründe zu. In diesem Gebiet kann für den Abbruch, den Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägen oder die von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung sind, die Genehmigung versagt werden.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 413]