• XPLAN_BP_PLAN_40ded355-311c-4133-80b7-78b5830ee606

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    • XPLAN_BP_PLAN_40ded355-311c-4133-80b7-78b5830ee606
    xpVersion
    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn23
    xpPlanDate
    • 1989-11-21
    name
    • Langenhorn23
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    technHerstellDatum
    • 2014-02-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2, 3 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Entlang der Tangstedter Landstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3.1 | Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen: Auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche ist ein Pultdach mit einer Neigung von 30 Grad bis 35 Grad anzuordnen, dessen Traufe an der südlichen Gebäudewand auszubilden ist. Die Traufhöhe wird auf 3 m über Gelände festgesetzt.][§2 Nr.3.2 | Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen: Auf den mit „(b)" bezeichneten Flächen sind nur Flachdächer zulässig; Staffelgeschosse werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3.3 | Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen: Auf der mit „(c)" bezeichneten Fläche sind nur Dächer mit einer Neigung von 20 Grad bis 35 Grad zulässig. Die Traufe ist an der nördlichen Gebäudewand anzuordnen.][§2 Nr.3.4 | Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen: Auf den geneigten Dachflächen sind nur naturrote Dachziegel zulässig.][§2 Nr.3.5 | Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen: Die Außenwände des Gebäudes sind mit Verblendmauerwerk aus roten Ziegelsteinen herzustellen.][§2 Nr.3.6 | Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen: An der südlichen Grundstücksgrenze ist zwischen dem Ladengebäude und der Ostgrenze des Flurstücks 4465 eine 2 m hohe Wand in Verblendmauerwerk aus roten Ziegelsteinen zu errichten.][§2 Nr.3.7 | Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen: Die Hecken an der nördlichen Flurstücksgrenze sind zu erhalten; bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.3.8 | Auf der überbaubaren Fläche des Flurstücks 8627 der Gemarkung Langenhorn ist nur ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden zulässig. Eine Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch einen Gebäudeteil für Warenanlieferung und Lagerung kann bis zu 4,5 m zugelassen werden. Außerdem gelten nachstehende Anforderungen: Im Kronenbereich der nach der Planzeichnung anzupflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von jeweils mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.4 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-11-21
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d419d860-541a-4892-acd0-730e7c21cd5c]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung