• XPLAN_BP_PLAN_40e25855-8d03-4008-b895-819b80ba2dfc

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_40e25855-8d03-4008-b895-819b80ba2dfc
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hummelsbuettel2
    xpPlanDate
    • 1963-10-21
    name
    • Hummelsbuettel2
    internalId
    • 008f8203-073b-4664-8fae-fda31e51bad4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hummelsbüttel 2 für den Geltungsbereich Ostgrenze des Flurstücks 592 der Gemarkung Hummelsbüttel — Alte Landstraße — Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 765, Ostgrenze des Flurstücks 771, Teilfläche des Flurstücks 766 und Westgrenze des Flurstücks 770 der Gemarkung Hummelsbüttel — Brillkamp — Kieshorst — Ostgrenzen der Flurstücke 1275, 1277 und 1336 der Gemarkung Hummelsbüttel — Alsterweg — Alte Landstraße — Am Gehöckel — Alster (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-31
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.2 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m, achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m. Werbeanlagen sind nur unterhalb der Traufe von Ladengebäuden zulässig. An den Außenwänden der achtgeschossigen Wohnhäuser sind weiße Spaltplatten anzubringen. Die Fenster sind außen bündig auszuführen. Die Häuser sind im Grundriß einander anzugleichen.][§2 Nr.3 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.4 | Die nicht überbauten Teile von Baugrundstücken im Wohngebiet sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Für die Flurstücke 246 bis 249 und 253 der Gemarkung Hummelsbüttel wird zusätzlich bestimmt: Im Gebiet zweigeschossiger offener Bauweise darf die Länge von Hausgruppen 60,0 m nicht überschreiten. Im Gebiet eingeschossiger offener Bauweise ist ein Bauwich von mindestens 4,0 m einzuhalten. Die Frontseite von Grundstücken zwischen der Alten Landstraße und der nördlich parallel hierzu verlaufenden neuen Aufschließungsstraße muß mindestens 26,0 m betragen. Als Anschluß dieser Grundstücke an die Verkehrsflächen wird die neue Aufschließungsstraße bestimmt. Als Einfriedigungen werden an der Alten Landstraße eine 0,75 m hohe Hecke, an den anderen Straßen bis 0,6 m hohe Hecken vorgeschrieben. Die Dächer aller Wohnhäuser dürfen höchstens 5 Grad geneigt sein.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen § 33. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Hummelsbüttel, Wellingsbüttel und Poppenbüttel vom 25. Mai 1947 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 791-d).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-10-21
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_945c45a0-2584-4dbb-a40d-cac2f07a2433]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung