• XPLAN_BP_PLAN_410f0b95-85aa-4b60-94ba-d088383b7b85

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_410f0b95-85aa-4b60-94ba-d088383b7b85
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D153A
    xpPlanDate
    • 1961-04-04
    name
    • D153A
    internalId
    • 0081b8e8-c3af-49b4-87ee-fde9931f5812
    technHerstellDatum
    • 2016-06-01
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Die zulässige Traufhöhe beträgt für die eingeschossigen Läden (L1g) höchstens 5,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen (einschließlich der Fläche über den Garagen unter Erdgleiche) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.6 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.][Nr. 2.7 | Als Gemeinschaftsanlage ist eine gemeinschaftliche Zu- und Abfahrt zu den Garagen unter Erdgleiche (GaK) auf den Flurstücken 94 und 95 ausgewiesen. Die Kosten für die Bereitstellung der Flächen sowie die Herrichtung, Unterhaltung, Reinigung und Beleuchtung der gemeinschaftlichen Zu- und Abfahrten haben die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke gemeinsam zu tragen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 502]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-04-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5be91436-6241-4608-964a-5a61497da2f9]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung