Der Bebauungsplan Gut Moor 1 für den Geltungsbereich
zwischen dem Großmoordamm, der Landesgrenze zu
Niedersachsen, dem Seevedeich, der Hörstener Straße und der
Westgrenze des Kleingartenvereins 732 (Bezirk Harburg, Ortsteil
704) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Großmoordamm – Ostgrenze des Flurstücks 289 – Landesgrenze
zu Niedersachsen – Seevedeich – Westgrenzen
der Flurstücke 330, 273, 275, 276 und 129 – Gemarkungsgrenze
der Gemarkung Gut Moor – über den Kanzlershofer
Weg – Südwestgrenzen der Flurstücke 289, 75 und 74
– Hörstener Straße – Gemarkungsgrenze der Gemarkung
Gut Moor – über die Flurstücke 177 und 183, Westgrenzen
der Flurstücke 17 und 294 der Gemarkung Gut Moor.
erstellungsMassstab
2500
texte
[§2 Nr.1 | Auf der Fläche für die Landwirtschaft sind innerhalb des
durch die Baugrenze bezeichneten Bereiches nur Gebäude
zulässig, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen
Nutzung stehen. Zulässig sind ein Wohngebäude mit
nicht mehr als zwei Wohneinheiten, Lagerhäuser für landwirtschaftliche
Erzeugnisse, Geräte und Fahrzeuge sowie
Stallgebäude.][§2 Nr.2 | Die als extensives Feuchtgrünland festgesetzte Fläche zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft ist als zweischürige Wiese oder als Mähweide
mit maximal zwei Tieren je Hektar zu entwickeln und
zu erhalten. Bodenbearbeitungen und Mahd sind außerhalb
der Zeiten von Vogelbrut und Jungenaufzucht durchzuführen.
Eine ausreichende Nachmahd ist zu gewährleisten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 704]