Der Bebauungsplan Langenbek 6 / Rönneburg 21 / Wilstorf 23 für den Geltungsbereich Winsener Straße, Nordgrenzen der Flurstücke 427, 446 und 616 (sogenannter Weg im Langenbeker Feld), Westgrenze des Flurstücks 99 der Gemarkung Langenbek — Gemarkungsgrenze — über das Flurstück 1159, Nordgrenze des Flurstücks 1146, über das Flurstück 1146 der Gemarkung Wilstorf — über die Flurstücke 681, 604 bis 608, Nordgrenze der Flurstücke 609 und 160, über das Flurstück 276 (Rotbergfeld), Südgrenze des Flurstücks 276 der Gemarkung Rönneburg — Rotbergkamp — Ostgrenzen der Flurstücke 848 und 666, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 992, Südgrenze des Flurstücks 523, über das Flurstück 283 (Rotbergfeld) entlang des Rönneburger Kirchwegs zur Nordgrenze des Flurstücks 306, Ostgrenzen der Flurstücke 306 und 308, über die Flurstücke 309, 310 und 311 der Gemarkung Rönneburg — über das Flurstück 61 (Rönneburger Kirchweg), Westgrenze des Flurstücks 139, Südgrenze des Flurstücks 139, Westgrenzen der Flurstücke 138, 137, 136, 135 und 134, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 989, Südgrenzen der Flurstücke 131 und 84 der Gemarkung Langenbek (Bezirk Harburg, Ortsteile 707, 706 und 705) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
texte
[§2 Nr.1 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, wenn sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.2 | Im Bereich von Reihenhausgebieten sind ebenerdige Stellplätze auch in Vorgärten zulässig. Anstelle von Stellplätzen dürfen dort Garagen nicht errichtet werden.][§2 Nr.3 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.4 | Auf den mit A bezeichneten Flächen sind für die Außenwände nur hellrote bis rotbraune Ziegelsteine und für die geneigten Dächer nur Materialien mit roten Farbtönen zu verwenden.][§2 Nr.5 | Bei den viergeschossigen Baukörpern sowie bei den dreigeschossigen Baukörpern im östlichen Plangebiet sind die Außenwände der obersten Vollgeschosse mit einer Dachneigung von maximal 60 Grad auszubilden und dachartig zu gestalten; weitere Dachgeschosse sind nicht zulässig.][§2 Nr.6 | Die Dächer der dreigeschossigen Baukörper sind — soweit sie nicht von der Regelung nach Nummer 5 erfaßt werden — mit einer Neigung von maximal 35 Grad auszubilden. Aufenthaltsräume im Dachraum sowie Drempel sind nicht zulässig.][§2 Nr.7 | Auf Baugrundstücken, die an Parkanlagen grenzen, ist aus der Art und Anordnung von Holzzäunen oder durch Einfriedigungen mit heimischen Heckengehölzen sicherzustellen, daß ein landschaftlicher Zusammenhang zur Parkanlage erkennbar wird. Die Höhe der Holzzäune darf 0,8 m nicht überschreiten.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende Betriebe unzulässig.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Rönneburg vom 28. Januar 1969 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 10), zuletzt geändert am 2. Juli 1981 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 167), aufgehoben.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 707, 706, 705]