• XPLAN_BP_PLAN_41b6feab-01ad-4780-b347-ad1ce5e434b1

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_41b6feab-01ad-4780-b347-ad1ce5e434b1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Fuhlsbuettel24
    xpPlanDate
    • 2006-06-06
    name
    • Fuhlsbuettel24
    internalId
    • 50cb8195-c02c-4a0d-94e2-d2826a3ea53c
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 24 für das Gebiet zwischen Hummelsbütteler Landstraße, Brombeerweg, östlich der Bahnanlage - U-Bahn - (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hummelsbütteler Landstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 537 und 40 der Gemarkung Fuhlsbüttel - Brombeerweg - Bahnanlagen.
    technHerstellDatum
    • 2017-07-19
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des reinen Wohngebiets sind nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 20 Grad zulässig. Die Flachdächer und die flachgeneigten Dächer sind mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.3 | Innerhalb der Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen und Garagen sind auf den Flurstücken 2679, 422 und 48 der Gemarkung Fuhlsbüttel an der Hummelsbütteler Landstraße zusätzlich Nebenanlagen nach § 14 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen können außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, wenn Wohnruhe, Gartenanlagen, Kinderspiel- und Freizeitflächen nicht erheblich beeinträchtigt werden und ihre Oberkante mindestens 50 cm unter Gelände liegt. Die auf den Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit Sträuchern und Bäumen landschaftsgärtnerisch zu gestalten.][§2 Nr.5 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Überfahrten mit den vorderen Anliegern anzuordnen.][§2 Nr.6 | Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte eine Versickerung im Einzelfall unmöglich sein, ist ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Wassers nach Maßgabe der zuständigen Stelle in ein Siel zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Stellplatz-, Wege- und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Es sind Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | Die nicht überbauten Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.10 | In den Wohngebieten am Brombeerweg und an der Hummelsbütteler Landstraße sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Die Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen und Garagen zwischen den Straßenbegrenzungslinien und vordersten Baugrenzen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. Ausnahmsweise können dort auch Stellplätze bis zu 5 m Tiefe ohne Überdachung zugelassen werden, wenn dabei 20 vom Hundert der Grundstücksbreite nicht überschritten werden. Notwendige Zufahrten sind zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431]
    plangeber
    • [Name: 431]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-06
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7b4ebe11-ecde-4a09-a2b8-0448ed240199]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung