[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind außerhalb der mit „(a)" bezeichneten Fläche Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, die nicht im räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit Gewerbebetrieben stehen, unzulässig.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche können Läden ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]