• XPLAN_BP_PLAN_42f0db01-36b4-435f-9b73-1bfe8f8a8ffd

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_42f0db01-36b4-435f-9b73-1bfe8f8a8ffd
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergedorf69
    xpPlanDate
    • 1987-03-31
    name
    • Bergedorf69
    internalId
    • b2056575-ecfc-43f1-aa84-ea2076bc70e4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Bergedorf 69 für den Geltungsbereich Schleusengraben — Bergedorfer Straße — Vierlandenstraße — Südgrenze des Flurstücks 2010 (Brookwetterung) der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-05-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang der Bergedorfer Straße und der Vierlandenstraße sowie in dem reinen Wohngebiet entlang der Straße Am Hohen Stege sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen sowie eine unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Auf der mit (A) bezeichneten Fläche des Kerngebietes dürfen im Keller und in den beiden ersten Vollgeschossen nur Stellplätze untergebracht werden. Die Außenwände der Obergeschosse zur Unterbringung von Stellplätzen sind als geschlossenes Bauwerk herzustellen; Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sichergestellt ist, daß keine Lärm- und Lichtbeeinflussungen für die benachbarte Bebauung entstehen.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume und Sträucher am Ostufer des Schleusengrabens sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit Schwarzerlen vorzunehmen.][§2 Nr.6 | Die Außenwände der Gebäude auf der mit (A) bezeichneten Fläche des Kerngebietes sowie die Außenwände der zur Parkanlage östlich der Straße am Schiffwasser geplanten Wohngebäude sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.7 | Die Überbauung der 3,67 m breiten Wegefläche auf dem Flurstück 3368 ist mit drei Vollgeschossen oberhalb einer lichten Höhe von 3,6 m zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1987-03-31
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1977]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d32a255a-97e0-4f2a-afbe-7c41ecc928ab]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung