Der Bebauungsplan Rotherbaum 15 für den Geltungsbereich Böhmersweg — Magdalenenstraße — Milchstraße — Mittelweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-06-25
texte
[§2 Nr.1 | Die auf den Flurstücken 594 bis 602 am Böhmersweg und auf den Flurstücken 352, 355, 620, 619, 618 und 617 an der Milchstraße ausgewiesenen Staffelgeschosse sind jeweils um 1,80 m zur Straßenseite hin zurückzusetzen.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 620, 352—356, 613, 621-625, 606, 440—443, 587—593 der Gemarkung Rotherbaum an die Milchstraße und an den Böhmersweg Zufahrten anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 312]