• XPLAN_BP_PLAN_4361a2cf-39df-42f2-bfc4-2dde016635a1

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4361a2cf-39df-42f2-bfc4-2dde016635a1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt42-Horn28
    xpPlanDate
    • 1971-11-08
    name
    • Billstedt42-Horn28
    internalId
    • 8088cef4-5efa-4f22-87e9-19051eabf949
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 42/Horn 28 für den Geltungsbereich Horner Landstraße — Billstedter Hauptstraße — über das Flurstück 1607 der Gemarkung Schiffbek zur Bille — über das Flurstück 1974 der Gemarkung Schiffbek — Kolumbusstraße — über das Flurstück 1650 zur Westgrenze des Flurstücks 1642, Südwestgrenzen der Flurstücke 1633, 1634 und 1644, Westgrenze des Flurstücks 1644 der Gemarkung Schiffbek (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 129 und 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet auf dem Flurstück 1616 der Gemarkung Schiffbek ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einkaufszentren und Verbrauchermärkte unzulässig. Im Gewerbegebiet nördlich der Schnellverkehrsstraße sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein. Im Gewerbegebiet südlich der Schnellverkehrsstraße kann ausnahmsweise die Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen um zwei Vollgeschosse überschritten werden.][§2 Nr.3 | Zwischen der Schnellverkehrsstraße und der sonstigen Abgrenzungslinie sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Außerdem sind Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Schnellverkehrsstraße einwirken, unzulässig.][§2 Nr.4 | Außer der im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Geh- und Fahrrechte umfassen die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1615, 1617 und 1618 der Gemarkung Schiffbek an die Billstedter Hauptstraße und für den Anschluß der Flurstücke 1632 und 1634 der Gemarkung Schiffbek an die Horner Landstraße Zufahrten anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg zur Parkanlage anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | §7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131,129]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1971-11-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_df8b1dd8-2766-4733-baaf-57d264a07320]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung