Der Bebauungsplan Eidelstedt 16 für den Geltungsbereich zwischen Lohkampstraße und Halstenbeker Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Landesgrenze — Halstenbeker Weg — Ostgrenzen der Flurstücke 5209 und 5110 bis 5112 der Gemarkung Eidelstedt — Goldregenweg — Jasminweg — Lohkampstraße.
technHerstellDatum
2015-03-11
texte
[§2 Nr.1 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Für Reihenhäuser kann eine Überschreitung der Baumgrenzen bis zu 2 m durch Balkone, Loggien, Erker, Eingangsvorbauten und Sichtschutzwände zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Auf Anlagen für Gemeinschaftsstellplätze ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich der Bäume, die einen Stimmumfang von mindestens 18cm in 1m Höhe über dem Erdboden aufweisen müssen, ist eine offene Vegetationsfläche von jeweils mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.3 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Gemeinschaftsstellplätze und Gemeinschaftsstandplätze für Abfallbehälter sind mit standortgerechten einheimischen Laubgehölzen zu umpflanzen.][§2 Nr.4 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Garagenwände und Giebelwände von Reihenhäusern sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.5 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind zu begrünen.][§2 Nr.6 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Fahr- und Gehwege auf privaten Grundstücksflächen sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Rad- und Wanderwege in öffentlichen Grünflächen sind in wassergebundener Decke herzustellen.][§2 Nr.8 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überbauten Flächen untersagt.][§2 Nr.9 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Tausalze und tausalzhaltige Mittel dürfen außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen nicht ausgebracht werden.][§2 Nr.10 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Neubauten mit Belegenheit an Schmutzwasserdrucksielen sind an Einrichtungen zum Sammeln und zur Förderung von Abwässern, die für die Erschließung mehrerer Grundstücke bestimmt sind, anzuschließen.][§2 Nr.11 | Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten.][§3 Nr.1 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Außenwände sind mit roten Mauerziegeln zu verblenden.][§3 Nr.2 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Für Fensterrahmen und Türen sind innerhalb einer Reihenhausgruppe einheitliche Farben zu verwenden.][§3 Nr.3 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Dächer sind mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 40 Grad auszubilden; Mansarddächer und Staffelgeschosse sind unzulässig.][§3 Nr.4 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Dachformen und Dachmaterial von Anbauten sind dem Hauptgebäude anzupassen.][§3 Nr.5 | Für Reihenhäuser gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
In Vorgärten angeordnete Stellplätze mit Schutzdächern sind für jede Reihenhausgruppe einheitlich auszuführen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]