• XPLAN_BP_PLAN_43b108c5-a03e-49ed-9518-bf9245d23999

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_43b108c5-a03e-49ed-9518-bf9245d23999
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lokstedt5
    xpPlanDate
    • 1986-04-30
    name
    • Lokstedt5
    internalId
    • b413f9be-e123-45f4-be50-9ffc12c1e118
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lokstedt 5 für den Geltungsbereich Lokstedter Steindamm — Süderfeldstraße — Butenfeld (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-08-27
    texte
    • [§2 Nr.1 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Die Gemeinschaftsgarage an der Buchenallee ist um 1,6 m gegenüber der Geländeoberfläche abzusenken.][§2 Nr.3 | Die Gemeinschaftsstandplätze für Müllgefäße sind in der Höhe der angrenzenden Gehwege anzulegen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang dem Lokstedter Stein damm sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärm abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien und Balkone kann bis zu 1,50 m zugelassen werden.][§2 Nr.9 | Auf dem Flurstück 1377 der Gemarkung Lokstedt können eingeschossige Kellerersatzräume in den Abstandsflächen zugelassen werden, wenn eine ausreichende Belichtung und Belüftung für die Aufenthaltsräume der Wohngebäude gesichert ist. Ist ein direkter Anbau nicht vorgesehen, soll der Mindestabstand zum zugehörigen Wohngebäude 3 m betragen; soweit in den gegenüberliegenden Wänden Öffnungen vorhanden sind, ist ein Mindestabstand von 5 m erforderlich. Die Mindesttiefe der Abstandsfläche zwischen Wänden mit notwendigen Fenstern des Wohngebäudes und der Kellerersatzgebäude soll 1,5 H, bezogen auf die Wandhöhe des Kellerersatzgebäudes, betragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 317]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-04-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac2b757e-bd9e-4b56-9180-a117ee1d15ab]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung