Der Bebauungsplan Bramfeld 55/Ohlsdorf 20 für den Geltungsbereich Fritz-Reuter-Straße — Fabriciusstraße — Bezirksgrenze — über das Flurstück 692 der Gemarkung Ohlsdorf — Nordwestgrenze des Flurstücks 6529 der Gemarkung Bramfeld — über das Flurstück 692 der Gemarkung Ohlsdorf — West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 6196 der Gemarkung Bramfeld — Fritz-Reuter-Straße— Anderheitsallee — Bramfelder Chaussee — Südgrenze des Flurstücks 3261, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3260 der Gemarkung Bramfeld (Bezirke Wandsbek und Hamburg-Nord, Ortsteile 515 und 430) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-17
texte
[§2 Nr.1 | Außerhalb der Flurstücke 3265 und 3268 der Gemarkung Bramfeld sind Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Staffelgeschosse sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Entlang der Bramfelder Chaussee sind im Kerngebiet durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume, im allgemeinen Wohngebiet die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Auf dem Flurstück 3272 der Gemarkung Bramfeld ist eine Tankstelle allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Die auf Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum. die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.6 | Auf Anlagen für Gemeinschaftsstellplätze ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen müssen, ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.7 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.][§2 Nr.8 | Die Außenwände der Gebäude entlang der Bramfelder Chaussee sind insbesondere durch die Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Balkonen, Loggien und Erkern zu gliedern.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515, 430]