West- und Nordostgrenzen des Flurstücks 4641 – Nordost- und Südwestgrenzen des Flurstücks 4640 – über das Flurstück 4714 (Kirchwerder Marschbahndamm) – Südgrenze des Flurstücks 4714 – über das Flurstück 4714 der Gemarkung Neuengamme
technHerstellDatum
2017-02-08
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 | Für die Ausführung der Verordnung gelten für die im
zeichnerischen Teil als Ergänzungsbereich gekennzeichnete
Fläche nachstehende Vorschriften:][§2 Nr.1 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Dächer von Gebäuden mit einer Neigung von weniger als
20 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.
Technische Aufbauten sowie Verglasungen sind von
der Begrünung ausgenommen.][§2 Nr.3 | Für die anzupflanzenden oder zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.4 | Die Fläche für die Anpflanzung und Erhaltung von Bäumen
und Sträuchern ist mit einheimischen, standortgerechten
Laubsträuchern als freiwachsende, gemischte Gehölzfläche
dicht zu pflanzen (Pflanzqualität: Sträucher, zweimal
verpflanzte Heister, Höhe 1,25 m, eine Pflanze pro m²).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 607]