[§1 | In § 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 17 vom 13. Juni 2006 (HmbGVBl. S. 325) werden folgende Nummern 14 und 15 angefügt:
„14. „Im Kerngebiet sind Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Wettbüros und Vorführ- und Geschäftsräume,deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig.
15. Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig; Ausnahmen für ergnügungsstätten nach § 8 Absatz 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 215]