Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 29 / Hausbruch 28 für den Geltungsbereich Minnerweg — Westgrenze des Flurstücks 161, Südgrenze des Flurstücks 2596, über die Flurstücke 367 bis 363, 353, 344, 2407 und 340, Südgrenzen der Flurstücke 2155 und 2005, Westgrenze des Flurstücks 2005, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 143, Westgrenze des Flurstücks 144, über die Flurstücke 144 und 2557, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 147, Westgrenze des Flurstücks 154, über das Flurstück 148, West- und Nordgrenze des Flurstücks 148, über die Flurstücke 154, 150, 1902, 151, 152, 155 und 153, Westgrenze des Flurstücks 153, über das Flurstück 153, Ostgrenze des Flurstücks 155, über die Flurstücke 122 und 159, Nordgrenzen der Flurstücke 156 bis 158, Ostgrenzen der Flurstücke 158, 1910 und 160, über die Flurstücke 161 bis 166, Ostgrenze des Flurstücks 166 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 718 und 717) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-07
texte
[§2 Nr.1 | In den mit „WR I o + eo" gekennzeichneten Gebieten gilt die offene und einseitig offene Bauweise. In der einseitig offenen Bauweise kann einer der seitlichen Grenzabstände ganz oder teilweise überbaut werden. In diesem Grenzabstand dürfen Gebäudeteile von mehr als 4,50 m Höhe nur errichtet werden, wenn sie für jeden Meter zusätzlicher Höhe einen Grenzabstand von je 1,50 m einhalten; für Zwischenmaße gilt das entsprechende Verhältnis.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet sind nur Gebäude für ein medizinisches Laboratorium zulässig. Ausnahmsweise können Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718, 717]