• XPLAN_BP_PLAN_48350b6e-68db-480a-9b0f-5f2dc18d7dbf

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_48350b6e-68db-480a-9b0f-5f2dc18d7dbf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm-Mitte8
    xpPlanDate
    • 1966-12-16
    name
    • Hamm-Mitte8
    internalId
    • c14e16a8-03b8-487b-a26f-146390bdd570
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamm-Mitte 8 für das Plangebiet Rumpffsweg — Hammer Landstraße — Borstelmannsweg — Dobbelersweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 125) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-07-21
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und im Sondergebiet Läden oberhalb der Traufe unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schänk- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden! Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 1539 der Gemarkung Hamm- Marsch an die Hammer Landstraße einen Zugang anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 125]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-12-16
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_59d83368-62e0-4675-bb9f-5763fcc7dc2e]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung