• XPLAN_BP_PLAN_484a469f-0396-41e8-a210-d867e75e9036

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_484a469f-0396-41e8-a210-d867e75e9036
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude7
    xpPlanDate
    • 1986-05-22
    name
    • Winterhude7
    internalId
    • c69e22fb-cbb1-4dc9-a88a-7f36c54eebb4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Winterhude 7 für den Geltungsbereich Hindenburgstraße — Bahnanlagen — Sengelmannstraße — Ostgrenze des Flurstücks 1373 der Gemarkung Alsterdorf — Sengelmannstraße — Limaweg — Ostgrenze des Flurstücks 1168 der Gemarkung Alsterdorf — Jahnring — Westgrenzen der Flurstücke 1250, 1442 und 1430 der Gemarkung Alsterdorf — Sydneystraße (Bezirk Hamburg- Nord, Ortsteil 408) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-26
    texte
    • [§2 | Im Plangebiet ist nur Fernheizung zulässig.][§3 Nr.1 | Im Kerngebiet östlich Manilaweg bis zum Überseering („Zentrale Zone") gelten nachstehende Vorschriften: Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen, Balkone, Sonnenschutzbauteile und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§3 Nr.2 | Im Kerngebiet östlich Manilaweg bis zum Überseering („Zentrale Zone") gelten nachstehende Vorschriften: Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung des Mexikorings wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§3 Nr.3 | Im Kerngebiet östlich Manilaweg bis zum Überseering („Zentrale Zone") gelten nachstehende Vorschriften: Einfriedigungen zu den öffentlichen Grünflächen sind unzulässig.][§4 Nr.1 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Es sind nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen zulässig.][§4 Nr.2 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Auf den schraffierten Flächen sind Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) sowie Stellplätze und oberirdische Garagen ausgeschlossen.][§4 Nr.3 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Auf den außerhalb der Schraffur liegenden nicht überbietbaren Flächen können Stellplätze und Garagen zugelassen werden, wenn folgende Grünflächenanteile der einzelnen Grundstücke gesichert sind, wobei die Flurstücke 1292 und 1285 als ein Grundstück gewertet werden: — auf den mit a gekennzeichneten Flächen mindestens 30%; — auf den mit b gekennzeichneten Flächen mindestens 25%; — auf den mit c gekennzeichneten Flächen mindestens 20 %.][§4 Nr.4 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Tiefgaragen sind auf allen nicht überbaubaren Flächen zulässig, wenn die Oberkante der Tiefgaragen mindestens 0,6 m unter Gelände liegt. Die auf den Tiefgaragen anzulegenden Flächen sind mit kleineren Bäumen und Sträuchern landschaftsgärtnerisch zu gestalten.][§4 Nr.5 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Die Flächen von überdachten Stellplätzen und Garagen werden bei der Ermittlung der zulässigen Geschoßfläche nicht berücksichtigt. Dies gilt auch, soweit Stellplätze und Garagen in Vollgeschossen angeordnet sind.][§4 Nr.6 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone und Sonnenschutzbauteile bis zu 2,0 m sowie durch Eingangsüberdachungen und Treppenräume für notwendige Treppen bis zu 7,0 m kann zugelassen werden.][§4 Nr.7 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung des New-York-Rings wird oberhalb des zweiten Vollgeschosses gezählt.][§4 Nr.8 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Die Höhe von Einfriedigungen und Hecken darf 80 cm nicht überschreiten.][§4 Nr.9 | Im Kerngebiet außerhalb der unter § 3 erfaßten „Zentralen Zone" gelten nachstehende Vorschriften: Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 408]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1986-05-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_d628bec3-28c4-4f6e-bb87-cb2b61a90169]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung