• XPLAN_BP_PLAN_4853b5c3-ac7b-4a9a-9b53-af6596a50a85

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4853b5c3-ac7b-4a9a-9b53-af6596a50a85
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese26
    xpPlanDate
    • 1988-05-11
    name
    • Blankenese26
    internalId
    • f73c5ecb-abee-494c-98b3-9315b1b3dc24
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Blankenese 26 für den Geltungsbereich beiderseits Krumdals Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 222) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Straßenverkehrsfläche Krumdal Südgrenzen der Flurstücke 1169, 1619, 1166, 1991 und 1978, Ostgrenzen der Flurstücke 1645 und 1644, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1203, über das Flurstück 1644, Südgrenze des Flurstücks 1793, Westgrenzen der Flurstücke 1793, 1647 und 1646, Nordgrenzen der Flurstücke 1793, 1159 bis 1157, 1910, 1152 und 1151, über das Flurstück 1148, Nord und Ostgrenze des Flurstücks 1150 der Gemarkung Blankenese.
    technHerstellDatum
    • 2014-02-26
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen in den nach § 172 des Baugesetzbuchs als "Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 20. September 1983 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seite 221) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Nach jedem zweiten Stellplatz ist ein großkroniger Baum zu pflanzen; Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen. Eingeschossige Garagen sind zu begrünen.][§2 Nr.3 | Bei Gebäuden in Hanglage sind geschlossene Stützmauern zu errichten. Aufgeständerte Gebäude und Plattformen sind unzulässig. Kellergeschosse, die zur Talseite über die Geländeoberfläche hinausragen, sind gestalterisch und farblich gegenüber den übrigen Geschossen deutlich abzusetzen.][§2 Nr.4 | Verglaste Fassadenflächen dürfen 60% der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Auskragungen dürfen über Keller- und Stützwänden nicht mehr als 1,80 m tief und 3,50 m lang sein. Überschreitungen der Länge sind zulässig, wenn dadurch die Hälfte der jeweiligen Gebäudeseite nicht überschritten wird.][§2 Nr.6 | Bei Putzbauten sind helle Farbtöne zu verwenden. Bei Verblendung mit Vormauersteinen sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.7 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) werden ausgeschlossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 222]
    plangeber
    • [Name: 222]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-05-11
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_19e7b10f-2de9-42f8-ae47-c3c55d49329e]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSBlankenese|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL11|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL-BL20|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung