Der Bebauungsplan Langenhorn 64 für den Geltungsbereich Essener Straße - Südgrenze des Flurstücks 9446 der Gemarkung Langenhorn - Landesgrenze - Bahnanlagen - Langenhorner Chaussee (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-04
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind außerhalb der mit „(a)" bezeichneten Fläche Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, die nicht im räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit Gewerbebetrieben stehen, unzulässig.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche können Läden ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Flächen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.6 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]