Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bergedorf 102 für den Geltungsbereich zwischen der Kurt-A.-Körber-Chaussee im Norden, dem Sander Damm im Osten, der Bahntrasse Berlin–Hamburg im Süden und den östlich der ehemaligen Gaswerkfläche liegenden Flächen im Westen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Kurt-A.-Körber-Chaussee – Sander Damm – Südgrenze des Flurstücks 4500 – Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 7419 – über das Flurstück 7419 – West- und Nordgrenzen des Flurstücks 7419 – Nordgrenze des Flurstücks 7418 – Westgrenze des Flurstücks 7417 der Gemarkung Bergedorf.
Der Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenze des Flurstücks 4500 – über das Flurstück 4500 – Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 4500 der Gemarkung Bergedorf.
technHerstellDatum
2017-04-27
texte
[§2 Nr.1 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Innerhalb des mit „(A)“ bezeichneten Bereichs sind schutzbedürftige Nutzungen im Sinne von § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3831), zuletzt geändert am 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2198), nur zulässig, wenn vorher geeignete auswirkungsbegrenzende Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor Auswirkungen von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996, die durch den westlich an das Plangebiet angrenzenden Betriebsbereich auf dem Flurstück 2000 der Gemarkung Bergedorf resultieren, durchgeführt werden und sichergestellt ist, dass sie dauerhaft betriebsbereit sind.][§2 Nr.3 | Einzelhandel ist nur im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans zulässig.][§2 Nr.4 | Bordelle und bordellartige Nutzungen sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Ausnahmen für Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je sechs Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Für die Baumpflanzungen sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.7 | Werbeanlagen sind nur für Betriebe zulässig, die im Gewerbegebiet ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die festgesetzten Gebäudehöhen nicht überschreiten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 602]