[§1 | In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Niendorf 73 vom 12. Juli 1979 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 214) wird folgende Vorschrift angefügt:
„4. Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufastellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig“.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]