Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 59 für den Geltungsbereich westlich der Schnellbahnhaltestelle Neugraben zwischen der Cuxhavener Straße und den Bahnanlagen (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Cuxhavener Straße — Westgrenze des Flurstücks 4023, über das Flurstück 5594, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5594, Nordgrenzen der Flurstücke 7736, 1737 und 6774, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6545, über das Flurstück 6545, Ostgrenzen der Flurstücke 5713 (Am Neugrabener Bahnhof), 5714 und 6248 der Gemarkung Fischbek.
technHerstellDatum
2015-04-30
texte
[§2 Nr.1 | Vergnügungsstätten sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Außerdem sind auf der mit „A" bezeichneten Fläche Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, ferner gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.][§2 Nr.3 | Für Baum- und Strauchpflanzungen sind einheimische Arten zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.4 | Entlang der Cuxhavener Straße sind die Flächen zwischen Baugrenze und Straßenbegrenzungslinie mit Ausnahme der Grundstückszufahrten als offene Vegetationsflächen anzulegen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; straßenbegleitend sind in einem Abstand von maximal 10 m großkronige Laubbäume anzupflanzen.][§2 Nr.5 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte hochwachsende Sträucher und großkronige Laubbäume zu verwenden.][§2 Nr.6 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind in 25 m Tiefe entlang der Cuxhavener Straße die der Straße zugewandten Fassaden, die Fensterabstände von mehr als 5 m Breite aufweisen, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]