Der Bebauungsplan Neuland 12 für den Geltungsbereich westlich Leinestieg zwischen Neuländer Hauptdeich/Neuländer Elbdeich und Neuländer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 703) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Neuländer Straße — über die Flurstücke 432, 420 (Neuländer Weg) und 431 der Gemarkung Neuland — Neuländer Wettern — Westgrenze des Flurstücks 425 der Gemarkung Neuland — Neuländer Hauptdeich — Neuländer Elbdeich — Ostgrenzen der Flurstücke 1560, 1205 und 1342 der Gemarkung Neuland — Neuländer Weg.
technHerstellDatum
2015-04-23
texte
[§2 Nr.1 | Erdgeschoßfußböden von Neubauten dürfen nicht höher als 0,4 m über Gelände angeordnet werden.][§2 Nr.2 | Die Dächer sind als Satteldächer mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 45 Grad auszubilden.][§2 Nr.3 | In den Bereichen mit einer überbaubaren Fläche von 20 m wird die Gebäudetiefe auf maximal 16 m begrenzt.][§2 Nr.4 | Auf den mit „F" bezeichneten Flächen dürfen Nebenanlagen und Stellplätze nur im unmittelbaren Bereich der Wohngebäude errichtet werden; die Grundfläche darf 20 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.5 | Auf den mit „E" bezeichneten Flächen sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf allen nicht überhauten Flächen untersagt.][§2 Nr.7 | Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen außerhalb der öffentlichen Straßen nicht ausgebracht werden.][§2 Nr.8 | Die Uferbereiche des Bracks sind in mindestens 2 m Breite naturnah auszubilden und mit Röhricht zu bepflanzen.][§2 Nr.9 | Die Ufer der Oberflächengewässer, ausgenommen Fünfhausener Landweg-Wettern und Neuländer Wettern, sind naturnah zu gestalten. Die Uferböschungen sind in wechselnder Neigung und ausschließlich mit ingenieur-biologischer Uferbefestigung herzustellen. Beidseitig ist außerdem ein 1 m breiter Uferstreifen mit natürlichem Bewuchs aus standortgerechten Kräutern und Gräsern auszubilden, der nur einmal jährlich gemäht werden darf.][§2 Nr.10 | Zur Bepflanzung von Baugrundstücken sind einheimische standortgerechte Gehölze zu verwenden.][§2 Nr.11 | Die mit „A" bezeichneten Flächen sind als Feuchtbiotop mit Hochstaudenflur zu entwickeln. Die Flächen sind einmal jährlich mit Ausnahme der unter Nummer 8 bezeichneten Uferbereiche zu mähen. Die Gehölzbestände sind ohne Schnitt zu erhalten. Alle Maßnahmen, die dieser Zielsetzung entgegenwirken, insbesondere Düngung, Beweidung und Entwässerung, sind untersagt.][§2 Nr.12 | Auf der mit „D" bezeichneten Fläche des Bracks ist jegliche Nutzung untersagt.][§2 Nr.13 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind einheimische großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm zu verwenden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 703]