• XPLAN_BP_PLAN_4b26d609-5e61-4c93-862c-c06b90b48a52

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4b26d609-5e61-4c93-862c-c06b90b48a52
    xpVersion
    • 6.0
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf74
    xpPlanDate
    • 1983-05-10
    name
    • Niendorf74
    internalId
    • 35f6fdb6-15f0-4bf9-9552-d620d25b82c5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 74 für den Geltungsbereich Garstedter Weg — Nordgrenze des Flurstücks 2703 der Gemarkung Niendorf — Fuhlsbütteler Weg — Nordostgrenze des Flurstücks 2737 der Gemarkung Niendorf — Hainholz — Robert-Blum-Straße — Alwin-Lippert-Weg — Promenadenstraße — Südgrenze des Flurstücks 6383 der Gemarkung Niendorf (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-07-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe sowie Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen und Fuhrunternehmen sowie Lagerhäuser und Lagerplätze, unzulässig. Es sind nur solche Betriebe zulässig, deren Lärmeinwirkungen auf die benachbarten reinen Wohngebiete nicht zu Belästigungen (Immissionsrichtwert 50 dB [A] tagsüber und 35 dB [A] zur Nachtzeit) führen.][§2 Nr.2 | Auf der mit A gekennzeichneten Teilfläche des Gewerbegebiets sind nur die zum Gewerbegebiet gehörenden Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie Büronutzungen zulässig. In dem mit B gekennzeichneten Teil des Gewerbegebiets sind nur kleingewerbliche Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Im reinen Wohngebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den vom Gewerbegebiet lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§3 Nr.1 | Für die baulichen Anlagen und Freiflächen des Gewerbegebiets am Garstedter Weg gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Werbeanlagen sind unzulässig. Ausnahmsweise können Werbeanlagen an der Fassade in einer maximalen Schrifthöhe von 1,20 m zugelassen werden.][§3 Nr.2 | Für die baulichen Anlagen und Freiflächen des Gewerbegebiets am Garstedter Weg gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Dem Garstedter Weg zugewandte Fassaden sind in braun/rotfarbigem Sichtmauerwerk oder Verblendmauerwerk auszubilden.][§3 Nr.3 | Für die baulichen Anlagen und Freiflächen des Gewerbegebiets am Garstedter Weg gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Der Gebäudeabschluß von baulichen Anlagen hat mit der Anordnung eines Gesimsbandes in einer Höhe von 0,60 m bis maximal 1,20 m zu erfolgen.][§3 Nr.4 | Für die baulichen Anlagen und Freiflächen des Gewerbegebiets am Garstedter Weg gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die nicht überbauten Flächen zwischen den Gebäuden und der Straßenlinie sind gärtnerisch anzulegen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-05-10
    staedtebaulicherVertrag
    • Nein
    erschliessungsVertrag
    • Nein
    durchfuehrungsVertrag
    • Nein
    gruenordnungsplan
    • Nein
    versionBauNVO
    • [Name: Version_1977]
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_54e487b9-29fb-417d-8eb7-9b6f917fa20f]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung