• XPLAN_BP_PLAN_4b69aa7a-e2ef-41bb-a991-751130603265

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    • XPLAN_BP_PLAN_4b69aa7a-e2ef-41bb-a991-751130603265
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eidelstedt73
    xpPlanDate
    • 2015-11-13
    name
    • Eidelstedt73
    nummer
    • Der Bebauungsplan Eidelstedt 73 für den Geltungsbereich südlich des Hörgenswegs, westlich der Holsteiner Chaussee, östlich der AKN-Bahntrasse und nördlich der Wohnbebauung am Wullenweberstieg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hörgensweg – Holsteiner Chaussee – Südgrenze des Flurstücks 7267, über das Flurstück 7021 (Konrad-Hager-Straße), Ostgrenze des Flurstücks 6460, Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 6959, über das Flurstück 6960 (Bahnanlage), Westgrenze des Flurstücks 6960, über das Flurstück 4522, Westgrenze des Flurstücks 5710 der Gemarkung Eidelstedt.
    internalId
    • 040ec727-078f-4e00-b777-54bf4c5303fb
    erstellungsMassstab
    • 1000
    hoehenbezug
    • m über NN
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit – Matratzen, Lattenrosten, – Möbeln aller Art (für Küchen: inklusive Einbaugeräte), – Bodenbelägen, inklusive Teppichen und Teppichböden (Rollware), – Farben und Lacken, Tapeten, – Bau- und Heimwerkerbedarf, – Baustoffen und Bauelementen, – Werkzeugen, Maschinen, bau- und gartentechnischen Elektrogeräten, – Installationsbedarf, – Sanitär und Bad, – Öfen, Herden, Kaminen, – Pflanzen, Pflanzen- und Gartenbedarf, Gartenmöbeln, – Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Wohnwagen und Zubehör, – Booten inklusive Zubehör und – Brennstoffen, Mineralölerzeugnissen handeln. Je Betrieb dürfen zentrenrelevante Randsortimente auf bis zu 10 vom Hundert (v. H.) der jeweiligen Verkaufsfläche, maximal jedoch bis 1.200 m² Geschossfläche angeboten werden. Zentrenrelevante Sortimente sind: – Nahrungs- und Genussmittel, – Getränke, – Drogeriewaren, – Kosmetik, Parfümerie, – pharmazeutische Artikel (Apotheke), – medizinische und orthopädische Geräte (Sanitätswaren), – Schnittblumen, – Zoologischer Bedarf, – Zeitungen, Zeitschriften, – Bücher, – Papier- und Schreibwaren, Bürobedarf, – Spielwaren, – Künstler- und Bastelbedarf, – Bekleidung aller Art, – Schuhe, Lederwaren, – Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten, – Optik- und Fotoartikel, – Uhren und Schmuck, – Musikinstrumente und Musikalien, – Babyausstattung, – Hobby- und Freizeitbedarf, – Sport- und Campingbedarf (ohne Campingmöbel, Wohnwagen, Boote), – Anglerbedarf, Waffen und Jagdbedarf, – Telekommunikationsartikel, Computer inklusive Zubehör und Software, – Elektrokleingeräte und Unterhaltungselektronik, – Leuchten, Lampen, – Elektrogroßgeräte (weiße Ware), – Haushaltswaren, Hausrat, – Raumausstattung, Einrichtungszubehör (auch Küche und Bad), – Glas, Porzellan, Keramik, – Kunstgewerbe, Briefmarken, Münzen, – Heimtextilien, Gardinen, Bettwaren (ohne Matratzen) und – Fahrräder inklusive Zubehör. Ausnahmsweise können Tankstellenshops bis zu einer Geschossfläche von 150 m² zugelassen werden. Ausnahmsweise können Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die in unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Handwerks- oder Gewerbebetrieb stehen und nicht mehr als 10 v. H. der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche sowie nicht mehr als 150 m² Verkaufs- und Ausstellungsfläche aufweisen.][§2 Nr.2 | Innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten Fläche bleiben die in den bestehenden baulichen Anlagen auf dem Flurstück 3531 der Gemarkung Eidelstedt genehmigten und bestehenden Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf einer Geschossfläche von bis zu 5.800 m² allgemein zulässig. Es dürfen folgende zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente verkauft werden: – Nahrungs- und Genussmittel, – Getränke, – Drogeriewaren, – Kosmetik/Parfümerie, – pharmazeutische Artikel (Apotheke), – Schnittblumen und – Zeitungen/Zeitschriften. Der Gebäudebestand darf baulich geändert, erneuert oder durch einen entsprechenden Neubau ersetzt werden. Eine Erweiterung der vorhandenen Geschossflächen für zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente ist nicht zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Schank- und Speisewirtschaften unzulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen und jeweils nicht mehr als 100 m² Geschossfläche haben.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet werden Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Im Gewerbegebiet sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: GE Süd (GE 2) LEK, Tag 57 dB(A) , LEK, Nacht 42 dB(A) GE Nord (GE 1) LEK, Tag 57 dB(A) , LEK, Nacht 45 dB(A)][§2 Nr.6 | Für die in der Nebenkarte auf dem Plan dargestellten Richtungssektoren darf in den Gleichungen 6 und 7 der DIN 45691, vom Dezember 2006 (Bezugsquelle: Beuth- Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Bezirksamt Eimsbüttel), das Emissionskontingent der einzelnen Teilflächen auf LEK + Zusatzkontingent (LEK, zus) erhöht werden. Die LEK, zus sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: GE Süd Richtungssektor A, Anfang (Winkel in Grad) 350°, Ende (Winkel in Grad) 37° , LEK, zus Tag in dB(A) 3, Nacht in dB(A) 3 Richtungssektor B, Anfang (Winkel in Grad) 27°, Ende (Winkel in Grad) 156° , LEK, zus Tag in dB(A) 1, Nacht in dB(A) 3 Richtungssektor C, Anfang (Winkel in Grad) 156°, Ende (Winkel in Grad) 220°, LEK, zus Tag in dB(A) -, Nacht in dB(A) - Richtungssektor D, Anfang (Winkel in Grad) 220°, Ende (Winkel in Grad) 350°, LEK, zus Tag in dB(A) 1, Nacht in dB(A) 2 GE Nord Richtungssektor A, Anfang (Winkel in Grad) 350°, Ende (Winkel in Grad) 37° ,LEK, zus Tag in dB(A) 3, Nacht in dB(A) - Richtungssektor B, Anfang (Winkel in Grad) 27°, Ende (Winkel in Grad) 156°, LEK, zus Tag in dB(A) - , Nacht in dB(A) - Richtungssektor C, Anfang (Winkel in Grad) 156°, Ende (Winkel in Grad) 220° , LEK, zus Tag in dB(A) 3, Nacht in dB(A) - Richtungssektor D, Anfang (Winkel in Grad) 220°, Ende (Winkel in Grad) 350° , LEK, zus Tag in dB(A) 3, Nacht in dB(A) - Der Referenzpunkt hat die Koordinaten: RW = 3559940 HW = 5943000.][§2 Nr.7 | In dem mit „(B)“ bezeichneten Teil des Gewerbegebietes sind Aufenthaltsräume – insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume durch bauliche Maßnahmen ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.8 | Für die mit „a“ bezeichneten Teile des Gewerbegebiets sind Gebäude in der abweichenden Bauweise mit seitlichem Grenzabstand zu errichten, wobei hier ein Abstandsflächenmaß von 0,4 h, jedoch mindestens 2,5 m, einzuhalten ist und Gebäude eine maximale Länge von 50 m Länge aufweisen dürfen.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen nur für Betriebe zulässig, die in dem Gewerbegebiet ansässig sind. Werbeanlagen dürfen die festgesetzte Gebäudehöhe nicht überschreiten.][§2 Nr.10 | Im Gewerbegebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad zulässig.][§2 Nr.11 | Dächer, die größer als 100 m² sind, sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für technische Dachaufbauten bis maximal 30 v. H. der Dachfläche.][§2 Nr.12 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je sechs Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich großkroniger Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten sind zulässig. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][ | Das gesamte Plangebiet befindet sich im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg gemäß §12 des Luftverkehrsgesetz in der Fassung vom 10. Mai 2007 (BGBI S.698), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBI S. 1474, 1556).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 320]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-11-13
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_73212efe-497a-461c-9653-9a3d31f9cd8d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung