• XPLAN_BP_PLAN_4bbad18c-d0b2-4b1b-b50d-d77a705775a9

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4bbad18c-d0b2-4b1b-b50d-d77a705775a9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf60
    xpPlanDate
    • 1991-11-19
    name
    • Niendorf60
    internalId
    • 1885237d-a0c3-4b78-8951-5ba0153afed8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 60 für den Geltungsbereich Nordalbingerweg — Emmy-Beckmann-Weg — Märker- weg — Pommernweg — Sachsenweg — Schippelsweg — Paul- Sorge-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-04-15
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für die dreigeschossige Wohnbebauung kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Erker und Balkone bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Für Einzelhäuser beträgt die maximal zulässige Gebäudetiefe 18 m. Die Gebäudetiefe ist zwischen der zur Straßenseite gewandten Gebäudeseite und der Rückseite des Gebäudes zu messen.][§2 Nr.3 | Die Dachneigung darf bei Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern höchstens 42 Grad betragen.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Außerdem sind Stellplatzanlagen randseitig gegenüber der Wohnbebauung mit Baum- und Strauchgruppen anzupflanzen.][§2 Nr.6 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Gehölzen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.7 | Für Bäume sind großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm und kleinkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf den Flurstücken 7259, 7257, 7255 und 8818 der Gemarkung Niendorf sind die Bäume in der Straßenverkehrsfläche so zu erhalten und zu ergänzen, daß eine durchgehende Birkenallee entsteht. Der Abstand der Bäume in der Reihe darf 5 m nicht überschreiten; zwischen den Reihen ist ein Abstand von 4 m einzuhalten. Für Neuanpflanzungen und Ersatzpflanzungen sind Sandbirken mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden.][§2 Nr.9 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.10 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist außerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen unzulässig.][§2 Nr.11 | Die Giebelwände der drei- und viergeschossigen Gebäude sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. Je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Baugrundstücke, die an Parkanlagen grenzen, sind einzufriedigen und mit einheimischen Gehölzen so zu bepflanzen, daß ein landschaftlicher Zusammenhang zur Parkanlage hergestellt wird. Als Einfriedigungen sind nur Holzzäune oder einheimische Heckengehölze zulässig.][§2 Nr.13 | Dränagen sowie bauliche und andere technische Maßnahmen, die eine dauerhafte Absenkung des Grundwasserspiegels bewirken, sind unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1991-11-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cb67b3ba-f431-4beb-bc83-92a74b1316a7]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung