Der Bebauungsplan Nienstedten 17/ Osdorf 42 für den Geltungsbereich beiderseits des S-Bahnhofs Klein Flottbek (Bezirk Altona, Ortsteile 220 und 221) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Ohnhorststraße - Baron-Voght-Straße - Jürgensallee - über das Flurstück 475 der Gemarkung Klein Flottbek.
technHerstellDatum
2016-04-04
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 mit der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden; ausgenommen ist die mit "(A)" bezeichnete Bebauung, für die eine Anordnung von Wohn- und Schlafräumen nach Norden zum S-Bahngelände ausgeschlossen ist.][§2 Nr.3 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen sind Anpflanzungen von dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern auf einem 1,5 m hohen Erdwall vorzunehmen.][§2 Nr.5 | Im reinen Wohngebiet geschlossener Bauweise sind Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gebrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gebrecht können zugelassen werden.][§3 | Es gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:][§3 Nr.1 | Dächer in Wohngebieten sind mit einer Neigung zwischen 18 Grad und 55 Grad auszubilden, soweit die Planzeichnung keine abweichende Festsetzung enthält.][§3 Nr.2 | In den mit „(C)" bezeichneten Wohngebieten an der Jürgensallee sind die sichtbaren Außenwände der Gebäude mit rotem Ziegelmauerwerk herzustellen.][§3 Nr.3 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§3 Nr.4 | In der geschlossenen Bauweise sind die Fassaden architektonisch durch Balkone, Loggien und Erker, insbesondere durch Vor- und Rücksprünge ganzer Bauteile zu gliedern. Im dreigeschossigen Bereich sind Fassadenabschnitte auszuformen so daß der Eindruck von Einzelbaukörpern vermittelt wird; dabei soll keine ungegliederte Fassade und Dachfläche mit mehr als 20 m Länge entstehen.][§3 Nr.5 | Einfriedigungen sind mit Heckenanpflanzungen vorzunehmen.][§4 | Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans nördlich der S-Bahn-Strecke, begrenzt durch Ohnhorststraße und Baron Voght-Straße (Flurstück 798 der Gemarkung Klein Flottbek), wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203), zuletzt geändert am 16. Januar 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 5, 7), aufgehoben.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220, 221]