Der Bebauungsplan Bramfeld 58 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Im Soll, Berner Chaussee, Fahrenkrön und Reembusch (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Berner Chaussee - Fahrenkrön - Reembusch - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1875, Südgrenzen der Flurstücke 1874, 8302 und 1872, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 1871 und 1904, Westgrenze des Flurstücks 3773 der Gemarkung Bramfeld - Im Soll.
technHerstellDatum
2016-02-12
texte
[§2 Nr.1 | Entlang der Berner Chaussee sind auf den mit „(b)" bezeichneten Wohngebietsflächen durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Hamburger Stadtentwässerung, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.3.1 | In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch hergestellt.][§2 Nr.3.2 | In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Stellplätze, Garagen und Tiefgaragen sind auf den nicht überbaubaren Teilen der Grundstücke zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3.3 | In den Wohngebieten entlang der Straße Im Soll gelten auf den mit „(e)" bezeichneten Flächen nachstehende Anforderungen:
Die Wohngebäude sind durch Materialien, Farbgebung, Fassadengliederung und Dachform als einheitliche Baugruppe zu gestalten.][§2 Nr.4 | Die Dächer von ein- und zweigeschossigen Wohngebäuden sind mit einer Neigung zwischen 30 Grad und 50 Grad auszubilden.][§2 Nr.5 | Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind bei einer Dachneigung bis zu 15 Grad zu begrünen.][§2 Nr.6 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Außerdem sind auf der mit „(a)" bezeichneten Fläche Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Lagerbetriebe und Fuhrunternehmen nur ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.8 | Im Gewerbegebiet sind Außenwände von mehr als 5 m Breite, deren Fenster- und Türanteil unter 15 vom Hundert (v. H.) der Wandfläche liegt, zu begrünen.][§2 Nr.9 | Auf den mit „(c)" und „(d)" bezeichneten Friedhofsflächen sind nur Stellplätze sowie Gebäude für friedhofsbezogene Nutzungen zulässig; außerdem auf der mit „(c)" bezeichneten Fläche eine Kapelle bis zu einer Gebäudehöhe von 36 m über Normalnull (NN) und auf der mit „(d)" bezeichneten Fläche Betriebsgebäude bis zu einer Gebäudehöhe von 33 m über NN. Ausnahmen für die Errichtung eines Glockenturmes können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]