• XPLAN_BP_PLAN_4d11347b-cfb4-42d5-b6c0-81365ce52cb1

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4d11347b-cfb4-42d5-b6c0-81365ce52cb1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld14
    xpPlanDate
    • 1983-07-12
    name
    • Jenfeld14
    internalId
    • 68b03131-2cb0-4797-8933-9911c2d84700
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 14 für den Geltungsbereich Kuehnstraße — Ostgrenze des Flurstücks 2209, über das Flurstück 2209, Ostgrenze des Flurstücks 313 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.2 | Die Gebäude sind so auszubilden, daß alle Bauteile oberhalb des Grundwassers liegen. Ausnahmen für Gründungsmaßnahmen, wie Fundamente und Pfähle, können zugelassen werden, wenn eine Beeinträchtigung des Grundwassers nicht zu erwarten ist.][§2 Nr.3 | Nebenanlagen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) und Geländeaufhöhungen sind im Kronenbereich von erhaltenswerten Bäumen unzulässig. Für Aufhöhungen außerhalb dieser Bereiche ist wasserdurchlässiges Material zu verwenden.][§2 Nr.4 | Die Durchlässigkeit gewachsenen Bodens ist nach baubedingter Verdichtung wieder herzustellen.][§2 Nr.5 | Für Wege vom Wohngebiet zur Parkanlage am Jenfelder Moor sind wasserdurchlässige Materialien zu verwenden.][§3 Nr.1 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Bei den dreigeschossigen Baukörpern sind die Längsseiten zweimal durch Giebel auf beiden Seiten zu gliedern][§3 Nr.2 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Fassaden der dreigeschossigen Baukörper sind architektonisch zu gliedern, insbesondere durch Anordnung von Vor- und Rücksprüngen, Baikonen, Loggien und Erkern.][§3 Nr.3 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Neigung von Dächern und Giebeln bei zweigeschossigen Baukörpern beträgt 37,5 Grad, bei dreigeschosssigen Baukörpern 45 Grad.][§3 Nr.4 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Staffelgeschosse sind unzulässig.][§3 Nr.5 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sind in rotbuntem Ziegelmauerwerk auszuführen mit einer Fassadengestaltung durch Roll- und Grenadierschichten. Für einzelne Architekturteile der Außenwände, wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke und Erker, können andere Baustoffe zugelassen werden, wenn Ziegelmauerwerk vorherrschend bleibt.][§3 Nr.6 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die Dachdeckung sind Dachpfannen mit einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.][§3 Nr.7 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Stellplatzanlagen und die Standplätze für Müllgefäße sind zu den Baukörpern hin mit 1,80 m, zu den übrigen Bereichen mit 1,30 m hohen zu begrünenden Holzpalisaden abzugrenzen.][§3 Nr.8 | Für das Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Innerhalb der mit a bezeichneten Flächen sind Holzpergolen zu errichten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1983-07-12
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c89f277b-a3db-4e98-adcf-769297b74a45]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung