Der Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54 für den Geltungsbereich Minnerweg — Westgrenze des Flurstücks 167, Südgrenze der Flurstücke 166 bis 162, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 161, über das Flurstück 3649, Nordgrenze des Flurstücks 3649, Westgrenze des Flurstücks 170, über das Flurstück 170, Nordgrenze des Flurstücks 180, über die Flurstücke 200, 2368, 2402 und 2371, Westgrenze des Flurstücks 2807, über die Flurstücke 2807, 206 und 3650, Ostgrenze des Flurstücks 3650, über die Flurstücke 2375 und 214, Westgrenze des Flurstücks 219, über die Flurstücke 219, 220, 226, 239 und 241, Ostgrenze des Flurstücks 242 der Gemarkung Neugraben (Bezirk Harburg, Ortsteile 717 und 718) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-12
texte
[§2 Nr.1 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischem Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, wenn sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten mit ein- und zweigeschossiger Bebauung dürfen — soweit nicht Flachdächer vorgeschrieben sind — die Dächer nicht weniger als 15 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Im Bereich von Reihenhausgebieten sind ebenerdige Stellplätze auch in Vorgärten zulässig. Anstelle der Stellplätze dürfen dort Garagen nicht errichtet werden.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanitagen herzustellen und zu unterhalten; Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung der Flurstücke 171, 212 und 213 der Gemarkung Neugraben sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717, 718]