• XPLAN_BP_PLAN_4f8d05c2-0f0f-42cc-8119-cce285eee2aa

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_4f8d05c2-0f0f-42cc-8119-cce285eee2aa
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Jenfeld24
    xpPlanDate
    • 2007-09-10
    name
    • Jenfeld24
    internalId
    • d927e940-3e8c-4d2c-8654-3381bd596de4
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Jenfeld 24 für das Gebiet östlich Holstenhofweg / nordwestlich Schimmelmannstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwestgrenze der Flurstücke 2823, 2954 und 2955, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 2871, über die Flurstücke 2556 und 2995, Nordostgrenze der Flurstücke 355, 1684, 2804 und 2803, über das Flurstück 353 der Gemarkung Jenfeld - Schimmelmannstraße - Holstenhofweg.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-13
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Gewerbegebieten und im Industriegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Einzelhandelsbetriebe, die mit Kraftfahrzeugen einschließlich Zubehör handeln, sind ausnahmsweise zulässig. Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen sind Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zulässig, wenn sie mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern.][§2 Nr.2 | In den Gewerbegebieten sind Büro- und Verwaltungsgebäude nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | In den Gewerbegebieten und im Industriegebiet sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig.][§2 Nr.4 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete und des Industriegebiets können weitere öffentliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.5 | Nachts dürfen die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel in den Gewerbegebieten 45 dB(A)/m² und im Industriegebiet 60 dB(A)/m² nicht überschreiten.][§2 Nr.6 | In den Gewerbegebieten und im Industriegebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 15 vom Hundert betragen. Für je angefangene 150 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je angefangene 300 m² der zu begrünenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen und für Ersatzanpflanzungen gilt: Es sind standortgerechte Laubbäume zu verwenden und zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Unter dem Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Auf den mit „(2)" bezeichneten Flächen kann die höchstzulässige Gebäudehöhe um 2 m überschritten werden, wenn die Dachneigung mindestens 15 Grad beträgt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2007-09-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6eefc42f-497b-4eb7-921e-1e36cc68c105]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung