• XPLAN_BP_PLAN_511cd22e-ad96-488b-be64-8dcc1078d743

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_511cd22e-ad96-488b-be64-8dcc1078d743
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StGeorg26
    xpPlanDate
    • 1984-06-27
    name
    • StGeorg26
    internalId
    • 2e67e63c-53a8-4ee8-bfac-dc4796167d27
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Georg 26 für den Geltungsbereich Koppel — Schmilinskystraße — Südostgrenze des Flurstücks 1038 der Gemarkung St. Georg-Nord — Danziger Straße — Rostocker Straße — Kirchenweg — Südwestgrenze des Flurstücks 273 der Gemarkung St. Georg-Nord — Greifswalder Straße — Baumeisterstraße — Lange Reihe — Kirchenallee — St. Georgstraße — Nordwestgrenzen der Flurstücke 748 und 699 der Gemarkung St. Georg-Nord — St. Georgs Kirchhof (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 113 und 114) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-05-16
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Für das als „Erhaltungsbereich" bezeichnete Gebiet treffen die in § 39 h Absatz 3 Nummern 1 und 2 des Bundesbaugesetzes bezeichneten Gründe zu. In diesem Gebiet kann für den Abbruch, den Umbau oder die Änderung von baulichen Anlagen, die allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägen oder die von städtebaulicher Bedeutung sind, die Genehmigung versagt werden.][§2 Nr.2 | Im besonderen Wohngebiet kann eine Überschreitung der Baugrenzen und der Baulinien durch Balkone, Loggien und Erker oberhalb des ersten Vollgeschosses bis zu 1,2 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet und im besonderen Wohngebiet sind Spielhallen, Sexshops und ähnliche Einrichtungen unzulässig.][§2 Nr.4 | Im besonderen Wohngebiet können Betriebe des Beherbergungsgewerbes nur ausnahmsweise zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die Dachflächen von Tiefgaragen und der mit A gekennzeichneten eingeschossigen Bebauung sind zu bepflanzen und als Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden.][§2 Nr.6 | Im besonderen Wohngebiet beiderseits der Straße Lange Reihe sind in den Erdgeschossen nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige Gewerbebetriebe zulässig.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 615, 808, 853, 1051, 1072 und 1074 der Gemarkung St. Georg-Nord umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.9 | Neubauten sind an die überörtliche Fernwärmeversorgung anzuschließen.][§3 Nr.1 | Die Gebäudefassaden sind durch Vor- und Rücksprünge (Balkone, Erker und Gesimse) so zu gliedern, daß der Maßstab der vorhandenen Bebauung gewahrt bleibt und zugleich die ursprünglichen Grundstücksbreiten erkennbar bleiben. Diese Gliederung soll auch in den Dachgeschoßzonen ablesbar sein.][§3 Nr.2 | Die Geschoßunterteilung in Erdgeschoß und Obergeschoß muß in Anlehnung an die Altbebauung erkennbar sein.][§3 Nr.3 | Die Dachgeschosse müssen mit einer Dachneigung zwischen 50 Grad und 75 Grad ausgebildet werden. Die Höhe der Dächer muß mindestens 2 m und darf höchstens 4 m betragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 200000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113]
    plangeber
    • [Name: 113]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1984-06-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_87837415-c38f-42e6-9e9c-cff0283434c0]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung