Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 42 für den Geltungsbereich Bauernweide — Cuxhavener Straße — Westgrenze des Flurstücks 2620, Nordgrenzen der Flurstücke 2620, 827, 826 und 822 der Gemarkung Fischbek — Neugrabener Bahnhofstraße — Cuxhavener Straße — Ostgrenzen der Flur-stücke 1444, 1443 und 4151, über das Flurstück 4151 der Gemarkung Fischbek — Süderelbering (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-27
texte
[§2 Nr.1 | Es kann eine Erhöhung bis zu den in Klammern gesetzten Zahlen der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.2 | Im ein- und zweigeschossigen Kerngebiet sowie im Erdgeschoß des drei- bis fünfgeschossigen Kerngebiets sind nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speise wirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet mit drei und mehr Vollgeschossen sind vom zweiten Vollgeschoß an Wohnungen zulässig.][§2 Nr.4 | Im gesamten Plangebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.5 | Dachflächen, die innerhalb von Abstandsflächen liegen, sind als begehbare Terrassen auszubilden.][§2 Nr.6 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.7 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]