Der Bebauungsplan Jenfeld 7 für den Geltungsbereich Öjendorfer Damm — Barsbütteler Straße — Bruhnrögenredder — Schleemer Bach — Südgrenze der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-01-14
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden mit flachem Dach auf der Traufe zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig. Die Dächer der Gebäude sollen höchstens sechs Grad geneigt sein. Die Festsetzung „ladenartige Gestaltung" gilt für die durch Baulinien begrenzten Seiten der Gebäude im Erdgeschoß.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind nur Handwerksbetriebe für die Nahversorgung in Verbindung mit Läden zulässig.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1264 und 1265 der Gemarkung Jenfeld an eine neue Stichstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.][§2 Nr.6 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 512]