• XPLAN_BP_PLAN_52723b75-b446-43d4-a57f-9e8d5f257c75

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    • XPLAN_BP_PLAN_52723b75-b446-43d4-a57f-9e8d5f257c75
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Othmarschen6
    xpPlanDate
    • 1963-11-04
    name
    • Othmarschen6
    internalId
    • f3823820-5196-4252-ac1b-0d47cb2807e4
    technHerstellDatum
    • 2016-06-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zu lässig sind. Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Garagen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen- und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 219) werden auf die zulässige Geschoßfläche nicht angerechnet.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Baugrenzen dürfen mit keinem Bauteil überschritten werden. Die baulichen Anlagen brauchen nicht an diesen Grenzen errichtet zu werden.][§2 Nr.3 | Die Baugrundstücke an der Elbchaussee müssen zwischen der Straßenlinie und der hintersten Baugrenze mindestens 30,0 m breit sein. Hier darf die Frontlänge der Wohngebäude 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstücks nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m und zwischen mehreren Wohngebäuden auf einem Baugrundstück Abstände von mindestens 20,0 m einzuhalten. Reihenhäuser sowie Garagen und Einstell­plätze für Kraftfahrzeuge in Vorgärten und Bauwichen sind unzulässig. Kellergaragen sind an der Elbchaussee nur zulässig, soweit zwischen der Straßenlinie und der Rampe eine mindestens 10,0 m lange, ebene Anfahrt möglich ist.][§2 Nr.4 | Gewerbebetriebe jeglicher Art und Werbeanlagen sind unzulässig. Dies gilt nicht für Gaststätten auf den im Plan bezeichneten Grundstücken.][§2 Nr.5 | Bei zweigeschossigen Gebäuden dürfen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein. Um den besonderen Charakter der Gebäude am Weg Övelgönne zu erhalten, gelten folgende besondere Bestimmungen: Die Dächer dürfen hier höchstens 45 Grad Neigung erhalten. Es sind nur rote Dachpfannen und Schleppgauben zulässig, die nicht mehr als ein Viertel der Gebäudelänge ausmachen. Die Außenwände der Gebäude sind hell zu schlemmen bzw. zu verputzen oder in Ziegelrohbau herzustellen.][§2 Nr.6 | Feuerungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbar­schaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigt wird.][§2 Nr.7 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind gärt­nerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Müllgefäße müssen so untergebracht sein, daß sie von den öffentlichen Wegen nicht sichtbar sind.][§2 Nr.8 | Als Einfriedigungen an der Wegegrenze sind nur Hecken bis zur Höhe von 0,75 m und Zäune bis zur Höhe von 0,60 m zulässig, wenn diese durch Hecken verdeckt werden. Andere Einfriedigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie einem besonders gepflegten Landschafts- und Straßenbild entsprechen.][§2 Nr.9 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizei­verordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n), insbesondere die §§ 10 bis 15. Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Klein Flottbek, Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) und Beschränkungen nach den § 9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224 - a) bei den im Plan rot umrandeten Gebäuden.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1963-11-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_655e8fda-f15c-49b3-859b-cfdf79ebe867]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung