• XPLAN_BP_PLAN_531ff48f-3bfe-4b08-9031-af143781cfe9

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_531ff48f-3bfe-4b08-9031-af143781cfe9
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Alsterdorf9
    xpPlanDate
    • 1988-06-29
    name
    • Alsterdorf9
    internalId
    • d2275795-1e85-44bf-8af2-9518b1f729d0
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Alsterdorf 9 für den Geltungsbereich östlich der Hindenburgstraße/südlich der Alster (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hindenburgstraße — Alster — über das Flurstück 165 der Gemark
    technHerstellDatum
    • 2014-01-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im eingeschossigen Wohngebiet auf den Flurstücken 1487, 335, 294, 295, 204 und 22 sowie im zweigeschossigen Wohngebiet auf den Flurstücken 221 und 1487 der Gemarkung Alsterdorf sind Staffelgeschosse unzulässig. Die sichtbaren Außenwände der Gebäude sind in rotbuntem Ziegelmauerwerk herzustellen. Für die Dachflächen sind anthrazitfarbene Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.2 | Im zweigeschossigen Wohngebiet offener Bauweise an der Alsterdorfer Straße und am Heilholtkamp ist bei Grundstücken mit einer Straßenfrontbreite von weniger als 15m eine Reduzierung der Abstandsflächen zu den seitlichen Grundstücksgrenzen bis auf 2 m zulässig, wenn in den zu den seitlichen Grundstücksgrenzen gerichteten Außenwänden keine Öffnungen sind.][§2 Nr.3 | Entlang der Alsterdorfer Straße und der Hindenburgstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 0,6 m starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.6 | Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.7 | Auf den Flurstücken 22, 204, 221, 294, 295, 335 und 1487 sind Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplatzanlagen zu begrünen. Garagenwände sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandfläche ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 407]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-06-29
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a3a34433-f2b2-4889-9b1e-ec7527b253d1]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung