Der Bebauungsplan Neustadt 47 für den Geltungsbereich zwischen der Laeiszhalle
und den Straßen Dammtorwall, Caffamacherreihe und Valentinskamp (Bezirk
Hamburg-Mitte, Ortsteil 108) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Dammtorwall – Caffamacherreihe – Valentinskamp, über das Flurstück 1495
(Dragonerstall) der Gemarkung Neustadt Nord.
erstellungsMassstab
1000
verfahrensMerkmale
texte
[§2 Nr.1 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind
oberhalb des ersten Geschosses ausschließlich Wohnungen
zulässig. Mindestens 4 700 m² der Geschossfläche sind für
Wohnungen vorzusehen.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen
im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes
vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt
geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), die der
Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten
dienen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren
Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem
Charakter ausgerichtet ist, sowie Tankstellen im Zusammenhang
mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig.
Ausnahmen für Tankstellen nach § 7 Absatz 3 Nummer 1
der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November
2017 (BGBl. I S. 3787) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets darf
die Höhe der durch die festgesetzten Traufhöhen entstehenden
geneigten Dachfläche durch Aufbauten für Nebenanlagen
und Haustechnik um höchstens 1 m überschritten werden.
Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch
Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen.][§2 Nr.5 | Auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets darf
die festgesetzte Traufhöhe durch Aufbauten für Nebenanlagen
und Haustechnik um höchstens 8 m überschritten werden.
Die Aufbauten sind gruppiert anzuordnen und durch
Verkleidungen gestalterisch zusammenzufassen. Frei stehende
Antennenanlagen sind nicht zulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien
und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen
Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen
werden.][§2 Nr.7 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen des Kerngebiets
sind durch Anordnung der Baukörper beziehungsweise
durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume
den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen.
Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer
Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht
möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten
Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den
lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender
Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren,
Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen
werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen
und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.8 | Auf der mit „(D)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets
sind mindestens fünf großkronige einheimische, standortgerechte
Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens
25 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für
anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche
von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.9 | Auf der mit „(E)“ bezeichneten Fläche des Kerngebiets sind
mindestens zehn großkronige einheimische, standortgerechte
Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens
25 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für anzupflanzende
Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche
von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren
Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 108]