[§2 | Auf der als Sportanlage festgesetzten Fläche ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils nur eine Sporthalle mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen zulässig. Im übrigen sind bauliche Anlagen des Hochbaus auf der Sportplatzfläche ausgeschlossen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601, 602]