• XPLAN_BP_PLAN_56fa28df-79b0-4ff3-bcd2-a23239266eee

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    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D417
    xpPlanDate
    • 1959-11-30
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    • D417
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    technHerstellDatum
    • 2016-05-31
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Für die Baustufe W7 gelten die Vorschriften des § 33 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die siebengeschossigen. Wohnhäuser (W7) 21,0 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Läden (L1g) 4,5 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,0 m.][Nr. 2.4 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Auskragungen in den öffentlichen Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaute öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.5 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen (einschließlich der Flächen über den Garagen unter Erdgleiche) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.8 | Die bei den Garagen unter Erdgleiche dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-11-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_070f8d4a-25cc-44fd-8095-9fee9ea97d82]
    planArt
    • 9999
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    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
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    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung