• XPLAN_BP_PLAN_5718cad9-4248-49d5-9923-5318e9144781

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5718cad9-4248-49d5-9923-5318e9144781
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder37
    xpPlanDate
    • 2002-08-27
    name
    • Finkenwerder37
    internalId
    • 7f3af360-7ecf-49c9-9ae7-b431d0b8223e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Finkenwerder 37 für den Geltungsbereich westlich der Neßhalbinsel - Teilfläche des Mühlenberger Lochs (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 139) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 960, über das Flurstück 960, Nordgrenzen der Flurstücke 960 und 3190, über das Flurstück 3190, Ostgrenzen der Flurstücke 3190, 3188, 4536 der Gemarkung Finkenwerder-Nord - über das Flurstück 1433, Ostgrenze des Flurstücks 1563, über die Flurstücke 1563, 1428, 4, 2 und 1 der Gemarkung Finkenwerder-Süd - über das Flurstück 960 der Gemarkung Finkenwerder-Nord.
    technHerstellDatum
    • 2015-01-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Das Sondergebiet „Flugzeugwerk" dient der Unterbringung von Anlagen zur Fertigung, Erprobung, Wartung und Reparatur von Flugzeugen und Flugzeugteilen. In ihm sind alle Hallen, Werkstätten und sonstige Anlagen zulässig, die diesem Zweck dienen, sowie alle Einrichtungen, die mit der Verwaltung, der Kundenbetreuung und der Ver- und Entsorgung in Zusammenhang stehen.][§2 Nr.2 | Die im Sondergebiet festgesetzten Gebäudehöhen können durch notwendige Tragwerkskonstruktionen der Dächer überschritten werden.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet sind Anlagen unzulässig, deren je m² Grundfläche abgestrahlte Schallleistung die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel gemäß nachfolgender Tabelle überschreitet: Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel für folgende Teilflächen: (A) Produktions- und Büroflächen: 57 dB(A) (6.00 - 22.00 Uhr), 42 dB(A) (22.00 - 6.00 Uhr) (B) Lackierhallen: 60 dB(A) (6.00 - 22.00 Uhr), 45 dB(A) (22.00 - 6.00 Uhr) (C) Auslieferungszentrum: 60 dB(A) (6.00 - 22.00 Uhr), 45 dB(A) 22.00 - 6.00 Uhr) (D) Verkehrsfläche zwischen Produktions-/ Lackierhallen/Auslieferung: 60 dB(A) (6.00 - 22.00 Uhr), 45 dB(A) (22.00 - 6.00 Uhr) fläche Bezeichnung dB(A) dB(A) (E) Flugbetriebsfläche am Nordrand: 63 dB(A) (6.00 - 22.00 Uhr), 48 dB(A) (22.00 - 6.00 Uhr) Von den festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegeln kann abgewichen werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass die Summe aus den unterschiedlichen Quellen des Werksgeländes insgesamt die Werte der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-Lärm) vom 26. August 1998 (Gemeinsames Ministerialblatt S. 503) für die angrenzenden Nutzungen nicht überschreitet.][§2 Nr.4 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Bäume als geschlossene Reihe in einem Abstand von maximal 10 m zueinander zu pflanzen und in einer Breite von mindestens 15 m mit Sträuchern zu unterpflanzen. Für die Baumanpflanzungen sind großkronige Arten mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden, die eine Wuchshöhe von mindestens 20 m erreichen. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.5 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Für die festgesetzten Strauchanpflanzungen ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2002-08-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ac8fae21-b5bb-43e6-962a-1c2a6c5c3464]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung