Der Bebauungsplan Hammerbrook 7/Klostertor 8 für den Geltungsbereich Spaldingstraße — Hammerbrookstraße — Süderstraße — Amsinckstraße — Mittelkanal - Nagelsweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteile 115 und 117) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-22
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.2 | Für die Erschließung der Kerngebiete östlich Nagelsweg, südlich Albertstraße sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.3 | Für die Kerngebiete werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung nicht zulässig.][§2 Nr.5 | In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten außerhalb der mit A bezeichneten Fläche unzulässig.][§2 Nr.6 | In dem mit A bezeichneten zweigeschossigen Kerngebiet sind nur Nutzungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 2, 3 und 6 der Baunutzungsverordnung zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den mit B gekennzeichneten Flächen des Kerngebiets sind gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennisanlagen, Bowlingbahnen) unzulässig.][§2 Nr.8 | In den Gewerbegebieten sind nur Nutzungen nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sowie Lagerhäuser und Lagerplätze zulässig.][§2 Nr.9 | Entlang der Spaldingstraße, Hammerbrookstraße, Nordkanalstraße, Süderstraße und Amsinckstraße sind bei Neubauten durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.10 | Eine Unterbauung der S-Bahn-Anlage ist innerhalb des Kerngebiets zulässig, wenn zwischen der Gebäudeoberkante und der Unterkante der Bahnanlage eine lichte Höhe von mindestens 2,5 m eingehalten wird.][§2 Nr.11 | Es kann zugelassen werden, daß auf den mit C bezeichneten Flächen Grundstückszufahrten sowie örtliche Verkehrsflächen nach Nummer 2 angelegt werden. Stellplätze sind auf den mit C gekennzeichneten Flächen unzulässig.][§2 Nr.12 | An Erdgeschossen, die keine Aufenthaltsräume enthalten, sind die Wände mit Rankgewächsen zu versehen.][§2 Nr.13 | Die Dachflächen der ein- und zweigeschossigen Gebäude sind zu begrünen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 115, 117]