• XPLAN_BP_PLAN_57a7f550-b3d1-441a-8498-46a9bda18f90

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_57a7f550-b3d1-441a-8498-46a9bda18f90
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lohbruegge10
    xpPlanDate
    • 1977-02-22
    name
    • Lohbruegge10
    internalId
    • 24875606-4a55-4686-8310-ba92e4db2d2a
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lohbrügge 10 für den Geltungsbereich Lohbrügger Markt — Am Beckerkamp — Nordgrenze des Flurstücks 374, über das Flurstück 373 — Gemarkungsgrenze — über das Flurstück 658, Westgrenze des Flurstücks 657, über das Flurstück 649, Westgrenzen der Flurstücke 652 und 650 der Gemarkung Lohbrügge — Sander Damm (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2017-03-31
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind in den Erdgeschossen zur Alten Holstenstraße nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten sowie sonstige Läden zulässig.][§2 Nr.2 | Die Flächenanteile der außerhalb der Baugrundstücke festgesetzten Gemeinschaftsanlage können der Grundstücksfläche hinzugerechnet werden, wenn die Errichtung der Gemeinschaftsanlage gesichert ist.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung des reinen Wohngebietes sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.4 | Im Rahmen der im reinen Wohngebiet und im Kerngebiet festgesetzten Geschoßflächen und der im Kerngebiet festgesetzten Geschoßflächenzahl kann eine Erhöhung bis zu der in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß durch die zusätzlichen Vollgeschosse keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.5 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet dürfen Stellplätze nur in Garagen unter Erdgleiche angeordnet werden. Die Zufahrten zu den Garagen unter Erdgleiche dürfen nur auf den vor der Bebauung an den Straßen Am Beckerkamp, Lohbrügger Markt und an der neuen Umgehungsstraße liegenden Grundstücksteilen angeordnet werden.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten können zugelasen werden.][§3 Nr.1 | Für das Kerngebiet auf den Flurstücken 383 und 385 bis 387 sowie für das reine Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Das unterste oder die beiden untersten Vollgeschosse sowie das oberste oder die beiden obersten Geschosse müssen gegenüber den dazwischenliegenden Geschossen gestalterisch abgesetzt sein. Dies gilt nicht für die Teile der Wände, die Treppenräume und Aufzugsschächte nach außen abschließen.][§3 Nr.2 | Für das Kerngebiet auf den Flurstücken 383 und 385 bis 387 sowie für das reine Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Teile der Wände, die Treppenräume und Auf zugsschächte nach außen abschließen, müssen durch senkrechte architektonische Gliederung gegenüber den anderen Außenwandflächen gestalterisch abgesetzt sein.][§3 Nr.3 | Für das Kerngebiet auf den Flurstücken 383 und 385 bis 387 sowie für das reine Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Für die von außen sichtbaren Teile der Außenwände sowie für bauliche Nebenanlagen auf den Grundstücken, wie Stützmauern, Brüstungen und Außentreppen, dürfen nur Ziegel oder Sintersteine desselben Farbtons verwendet werden. Diesen Farbton müssen auch die befestigten Flächen der Grundstücke, wie Wege und Sitzplätze, aufweisen.][§3 Nr.4 | Für das Kerngebiet auf den Flurstücken 383 und 385 bis 387 sowie für das reine Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Andere Baustoffe als Ziegel oder Sintersteine können für einzelne Architekturteile der Außenwände, wie Stürze. Gesimse und Wände, für die nach den Nummern 1 und 2 abgesetzten Geschosse sowie Treppenräume und Aufzugsschächte und für die baulichen Nebenanlagen auf den Grundstücken zugelassen werden, wenn die Verwendung von Ziegeln oder Sintersteinen (Nummer 3) vorherrschend bleibt.][§3 Nr.5 | Für das Kerngebiet auf den Flurstücken 383 und 385 bis 387 sowie für das reine Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die Giebelwände, die zur Bille-Niederung gerichtet sind, müssen Fenster haben und in der Gestaltung den anderen Außenwänden gleichen.][§3 Nr.6 | Für das Kerngebiet auf den Flurstücken 383 und 385 bis 387 sowie für das reine Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Anforderungen: Die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke müssen gärtnerisch so angelegt werden, daß nach Art und Anordnung der Bepflanzung und nach der Geländegestaltung ein landschaftlicher Zusammenhang zum vorhandenen Grün entlang der Bille deutlich erkennbar wird. Dies gilt auch für Grundstücksteile, auf denen Garagen unter Erdgleiche angeordnet werden. Die Grundstücke dürfen zum Billegrün nicht durch bauliche Einfriedigungen abgegrenzt werden]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 601]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1977-02-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3e756408-e458-4c3c-b519-4fc0edaf6c63]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung