Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 37 für den Geltungsbereich zwischen Bahngelände, Alte Wöhr, Rübenkamp, Nordgrenze des Flurstücks 5774 der Gemarkung Barmbek, Hardorffsweg und Hellbrookstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 428) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Über das Flurstück 3306 (S-Bahn) der Gemarkung Barmbek - Alte Wöhr - Rübenkamp - Nordgrenze des Flurstücks 5774 der Gemarkung Barmbek - Fuhlsbüttler Straße - Hardorffsweg - Hellbrookstraße.
technHerstellDatum
2014-06-23
erstellungsMassstab
500
texte
[§2 Nr.1 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten.][§2 Nr.2 | Die anzupflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, ausweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen und zu begrünen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 428]