Pulverteich - Steindamm - Östliche Grenzen der Flurstücke 38 und u.1342 - Brennerstraße - Lindenstraße - Südliche Grenzen der Flurstücke 546 - 548 - 564 - 581 - 582 und 133
technHerstellDatum
2016-05-20
texte
[Nr. 2.7 | Teile der Flurstücke 548, 546, 554 und 679 werden innerhalb der Begrenzungslinien für die Unterführung der U-Bahnstrecke beansprucht. Durch die Errichtung der Gebäude darf die Belastung des Tunnelbauwerks nicht größer als 1,0 t/qm (in Oberkante Tunneldecke angesetzt) werden; die Erdauflast ist dabei nicht mit eingerechnet.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den Geschäftshäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgartenfläche). Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Auskragungen in den öffentlichen Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten sind. Das gilt insbesondere auch für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.25 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die fünfgeschossigen Geschäftshäuser (G5g) 16,0 m.][Nr. 2.24 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die viergeschossigen Geschäftshäuser (G4g) 13,0 m.][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die dreigeschossigen Geschäftshäuser (G3g) 10,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 113, 114]