• XPLAN_BP_PLAN_5873942a-52cb-4426-964e-f0635d7756f1

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5873942a-52cb-4426-964e-f0635d7756f1
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Niendorf76
    xpPlanDate
    • 1987-06-10
    name
    • Niendorf76
    internalId
    • 65a37c24-a4f1-4e11-be19-6b458f3bfda5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Niendorf 76 für den Geltungsbereich Krähenweg — Garstedter Weg — Rebhuhnweg — König-Heinrich-Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2013-05-06
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§ 2, Nr.1 | Auf der mit 1 gekennzeichneten Fläche sind Staffelgeschosse unzulässig.][§ 2, Nr.2 | Auf der mit 1 gekennzeichneten Fläche sind für die Außenwände von Wohngebäuden rote Ziegelsteine und für die Dächer Materialien mit roten Farbtönen zu verwenden.][§ 2, Nr.3 | Entlang Garstedter Weg und Krähenweg sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärm- abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärm- abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§ 2, Nr.4 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§ 2, Nr.5 | Für die Bebauung auf dem Flurstück 7528 und für die rückwärtige Bebauung auf dem Flurstück 2639 ist die Belegenheit an der Blockinnenerschließung herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Hamburg|Ortsteil: 318]
    plangeber
    • [Name: 318]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1987-06-10
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7e8e391f-dd65-425e-aef9-056fe24c5d3a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung