Der Bebauungsplan Niendorf 76 für den Geltungsbereich Krähenweg — Garstedter Weg — Rebhuhnweg — König-Heinrich-Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-05-06
erstellungsMassstab
1000
texte
[§ 2, Nr.1 | Auf der mit 1 gekennzeichneten Fläche sind Staffelgeschosse unzulässig.][§ 2, Nr.2 | Auf der mit 1 gekennzeichneten Fläche sind für die Außenwände von Wohngebäuden rote Ziegelsteine und für die Dächer Materialien mit roten Farbtönen zu verwenden.][§ 2, Nr.3 | Entlang Garstedter Weg und Krähenweg sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärm- abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärm- abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§ 2, Nr.4 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe,
Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§ 2, Nr.5 | Für die Bebauung auf dem Flurstück 7528 und für die rückwärtige Bebauung auf dem Flurstück 2639 ist die Belegenheit an der Blockinnenerschließung herzustellen.]