• XPLAN_BP_PLAN_5877e8d2-c48c-4e02-87e5-7109a62dc9c7

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    • XPLAN_BP_PLAN_5877e8d2-c48c-4e02-87e5-7109a62dc9c7
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Osdorf40
    xpPlanDate
    • 1988-11-17
    name
    • Osdorf40
    internalId
    • a7097aca-852c-49d4-be9d-7d4db377954e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Osdorf 40 für den Geltungsbereich beiderseits der Osdorfer Landstraße zwischen Isfeldkamp und Langelohstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Isfeldkamp - Osdorfer Landstraße -Am Eichenplatz - Diekweg - Rugenbarg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4320, Nordgrenze des Flurstücks 4380 der Gemarkung Osdorf - Jochim-Sahling-Weg - Harderweg - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3664, Ostgrenze des Flurstücks 1625 der Gemarkung Osdorf - Osdorfer Landstraße – Langelohstraße - Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 1731 und 5066 der Gemarkung Osdorf - Langelohstraße - Dörpfeldstraße - Düsterntwiete - Südgrenzen der Flurstücke 3571, 3564 bis 3567 und 3569 der Gemarkung Osdorf - Bockhorst – Am Isfeld
    technHerstellDatum
    • 2015-08-20
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, dass schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(1)" bezeichneten Flächen des allgemeinen Wohngebiets an den Straßen Am Eichenplatz und Langelohstraße sind nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Das zweite Vollgeschoss des mit „(2)" bezeichneten Baukörpers im allgemeinen Wohngebiet am Rugenbarg ist als Dachgeschoss auszubilden.][§2 Nr.4 | Dächer sind mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 55 Grad auszubilden; es sind nur Dachpfannen mit roten Farbtönen zulässig.][§2 Nr.5 | Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände von Gebäuden sind mit roten Mauerziegeln zu verblenden.][§2 Nr.6 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§2 Nr.7 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen und vergleichbarer Kronenentwicklung vorzunehmen. Im Kronenbereich dieser Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig.][§2 Nr.10 | Entlang der Osdorfer Landstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]
    plangeber
    • [Name: 220]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1988-11-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6059dde7-8b03-4818-b4df-f535fe81b2f8]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOsdorf-Nienstedten|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB845|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf1|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf2|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf13|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf17|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf26|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Osdorf37|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung