• XPLAN_BP_PLAN_58ad9ea6-fb0b-4704-b5eb-05f88a7c6c8c

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_58ad9ea6-fb0b-4704-b5eb-05f88a7c6c8c
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel38
    xpPlanDate
    • 2005-11-22
    name
    • Poppenbuettel38
    internalId
    • 7052e664-e40d-4898-b1f8-bcdde4dea2f6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 38 für den Geltungsbereich des Alstertal-Einkaufszentrums beiderseits der Straße Heegbarg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 519) wird festgestellt. Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt: Saseler Damm - Heegbarg - Nordgrenzen der Flurstücke 6768 und 7339, Ostgrenze des Flurstücks 7339, über das Flurstück 7339, Südgrenze des Flurstücks 7339 der Gemarkung Poppenbüttel - Heegbarg - Kritenbarg - über die Flurstücke 7244, 7186 und 7105, Westgrenze des Flurstücks 7105 der Gemarkung Poppenbüttel.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-10
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet östlich der Straße Heegbarg sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.2 | Überschreitungen der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser können bis zu 3 m und durch Gebäudeteile unterhalb der Geländeoberfläche bis zu 6 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Bei der Berechnung der Geschossfläche sind Garagengeschosse nicht anzurechnen.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen oberhalb der Traufhöhe sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf den mit „(E)" bezeichneten Flächen des Kerngebietes sind die Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.7 | Die festgesetzte Fassadenbegrünung ist mit Schlingoder Kletterpflanzen vorzunehmen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind sechs standortgerechte, großkronige Laubbäume zu pflanzen und zu erhalten.][§2 Nr.9 | Für die zu erhaltenden Bäume und Gehölzpflanzungen sind bei Beschädigung oder Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Charakter und der Umfang der Gehölzbestände erhalten bleibt. Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.10 | An den festgesetzten Standorten zur Anpflanzung von Einzelbäumen sind standortgerechte, großkronige Bäume zu pflanzen und zu erhalten. Eine Abweichung vom festgesetzten Standort von bis zu 2,5 m ist zulässig.][§2 Nr.11 | Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 25 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes großkronigen Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu erhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-11-22
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_bbfafffd-96c3-4a13-803e-c26e2fe5e1ca]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung