• XPLAN_BP_PLAN_5995a589-d624-49eb-9533-27dfada4394f

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5995a589-d624-49eb-9533-27dfada4394f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld50
    xpPlanDate
    • 2019-06-12
    name
    • Heimfeld50
    internalId
    • 96effaf1-7cbe-41ce-bf83-c65bc8a70291
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Heimfeld 50 für den Geltungsbereich zwischen der Osterhoffstraße und der Homannstraße (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Osterhoffstraße – Ostgrenze des Flurstücks 3410 – Ost-, Nord-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3769 der Gemarkung Heimfeld.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    verfahrensMerkmale
    texte
    • [2.1 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung“ können Überschreitungen der Baugrenzen durch Vorbauten, Erker und Balkone um bis zu 2 m und durch Terrassen um bis zu 5 m ausnahmsweise zugelassen werden.][2.2 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Alten- und Pflegeeinrichtung“ sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne von § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) zulässig.][2.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Öffentlichkeit sowie die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, die Fläche des Flurstücks 3769 der Gemarkung Heimfeld zu begehen. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][2.4 | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 vom Hundert (v.H.) betragen. Diese Flächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Hierbei können die Flächenanteile mit festgesetzten Erhaltungs- und Anpflanzungsgeboten angerechnet werden.][2.5 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchanpflanzungen gelten folgende Vorschriften:][2.5.1 | Es sind standortgerechte, einheimische Gehölze zu verwenden und zu erhalten.][2.5.2 | Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm und kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][2.5.3 | Sträucher müssen mindestens zweimal verpflanzt und eine Höhe von mindestens 60 cm aufweisen.][2.5.4 | Im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen, bei denen dies nicht möglich ist, ist eine mindestens 1,5 m tiefe Baumgrube anzulegen. Diese ist mit Tiefen- und Grabenbelüftung sowie mindestens 12 m³ überbaubaren Baumgrubensubstrat herzustellen.][2.6. | Für den zu erhaltenden Baum und die zu pflanzenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass der Umfang und der jeweilige Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind sämtliche bauliche Maßnahmen, Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich zu pflanzender und zu erhaltender Bäume unzulässig.][2.7. | Gebäudedächer mit einer maximalen Neigung unter 15 Grad und Flachdächer, soweit sie nicht als Terrassenflächen dienen, sind zu mindestens 80 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Anlagen zur Nutzung solarer Energie sind ausschließlich aufgeständert über der Dachbegrünung auszuführen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][2.8. | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für die Anpflanzung von Bäumen auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][2.9. | Auf den ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][2.10. | Auf der Fläche für den Gemeinbedarf sind Außenleuchten mit insektenfreundlichen Leuchtmitteln zum Beispiel in Form von Natrium-Niederdruck-, Natrium-Hochdruck- oder LED-Lampen auszustatten. Die Leuchtanlagen sind staubdicht auszuführen und so zu erstellen, dass sie geringstmöglich in Grünflächen beziehungsweise Außenbereichsflächen einwirken.][3. | Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 2000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    plangeber
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-06-12
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_98a01811-281f-4088-b944-0e836ad16af4]
    aendert
    wurdeGeaendertVon
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 3000
    verfahrenWert
    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung